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   VGH Bayern, 26.03.2019 - 9 ZB 19.30143   

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VGH Bayern, 26.03.2019 - 9 ZB 19.30143 (https://dejure.org/2019,11025)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.2019 - 9 ZB 19.30143 (https://dejure.org/2019,11025)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 2019 - 9 ZB 19.30143 (https://dejure.org/2019,11025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3, § 78 Abs. 4 Satz 4; AufenthG § 60a Abs. 2c
    Keine entgegenstehenden gesundheitlichen Gründe für Abschiebung nach Sierra Leone

  • rewis.io

    Keine entgegenstehenden gesundheitlichen Gründe für Abschiebung nach Sierra Leone

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht (Sierra, Leone); Zulassungsgrund; rechtliches Gehör; Bedeutung der Rechtssache; Großfamilie; Existenzminimum; Rückkehrgefährdung; Abschiebung nach Sierra Leone; Gesundheitszustand; Attest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2019 - 9 ZB 19.30143
    Das Tatsachengericht ist nicht verpflichtet, die Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen und offen zu legen, wie es seine Entscheidung im Einzelfall zu begründen beabsichtigt (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.02.2017 - 2 BvR 395/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde mangels Verstoß gegen den Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2019 - 9 ZB 19.30143
    Auch die bloße Behauptung, das Gericht habe einen tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen oder das Gericht habe es versäumt Beweis zu erheben, vermag einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu begründen (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2019 - 9 ZB 19.30143
    Eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht statuiert Art. 103 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2018 - 1 BvR 1011/17 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.08.2018 - 1 ZB 17.31272

    Keine Darlegung grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und neuer Sachvortrag

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2019 - 9 ZB 19.30143
    Unabhängig davon, dass dieser (neue) Sachvortrag weder im Verfahren der Anhörung vor dem Bundesamt noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vom Kläger thematisiert wurde und damit im Zulassungsverfahren nicht mehr zu berücksichtigen sein dürfte (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2018 - 1 ZB 17.31272 - juris Rn. 10), genügt dieses Vorbringen jedenfalls auch nicht den Darlegungsanforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG.
  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Nichtbescheiden eines

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2019 - 9 ZB 19.30143
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann jedoch nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2018 - 9 ZB 16.30023 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 31.10.2018 - 8 ZB 17.30339

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einer äthiopischen Asylbewerberin

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2019 - 9 ZB 19.30143
    Im Zulassungsantrag wird nicht dargelegt, aus welchen Gründen das Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung Anlass zur weiteren Aufklärung hätte sehen müssen; dieser materiell-rechtliche Standpunkt ist auch dann maßgeblich, wenn er rechtlichen Bedenken begegnen sollte (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2018 - 8 ZB 17.30339 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.10.2018 - 9 ZB 18.32733

    Darlegungsanforderungen hinsichtlich der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2019 - 9 ZB 19.30143
    Damit wird kein in § 78 Abs. 3 AsylG genannter Zulassungsgrund dargetan (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2018 - 9 ZB 18.32733 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 22.01.2019 - 9 ZB 18.31719

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2019 - 9 ZB 19.30143
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine allgemeine, über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2019 - 9 ZB 18.31719 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 9 ZB 20.31306

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Asylstreitverfahren eines

    Das Tatsachengericht ist nicht verpflichtet, die Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen und offen zu legen, wie es seine Entscheidung im Einzelfall zu begründen beabsichtigt (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20 m.w.N.; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 9 ZB 19.30143 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 9 ZB 19.33518

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

    Das Tatsachengericht ist nicht verpflichtet, die Beteiligten schon in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinzuweisen und offen zu legen, wie es seine Entscheidung im Einzelfall zu begründen beabsichtigt (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20 m.w.N.; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 9 ZB 19.30143 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 9 ZB 21.30965

    Erfolgloser Asylantrag eines Staatsangehörigen aus Sierra Leone - oppositionelle

    Im Zulassungsantrag wird auch nicht dargelegt, aus welchen Gründen das Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung Anlass zur weiteren Aufklärung hätte sehen müssen; dieser materiell-rechtliche Standpunkt ist auch dann maßgeblich, wenn er rechtlichen Bedenken begegnen sollte (vgl. BayVGH, B.v 26.3.2019 - 9 ZB 19.30143 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 9 ZB 19.33606

    Feststellung von Abschiebungsverboten- Sierra Leone

    Bei dieser Sachlage, die das Verwaltungsgericht anhand der bereits mit Schriftsatz vom 4. Juni 2019 vorgelegten Kopie feststellen konnte, und auf die es in der mündlichen Verhandlung auch nicht hinweisen musste (vgl. BVerwG, B.v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 20 m.w.N.; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 9 ZB 19.30143 - juris Rn. 8), ist die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, dass es sich bei dem Beweisantrag um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis handelt, nicht zu beanstanden.
  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 9 ZB 19.31544

    Keine Gehörsverletzung durch Behandlung eines bedingten Beweisantrags als

    Es kann offen bleiben, ob es sich bei der "Anregung" der Bevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am 15. Februar 2019 überhaupt um einen förmlichen Beweisantrag handelt (vgl. BayVGH, B.v. 26.3.3019 - 9 ZB 19.30143 - juris Rn. 11).
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